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Am 22. November 1808 erwarben Wintershofer Bauern das Waldstück im Tiefen Tal. Die Handelsmänner Deschler und Gruber wickelten den Kauf ab; es wurde eine Kaufsumme von ca. 2355 Gulden (fl) ausgehandelt. 15 Bauern gaben jeder einen gleich hohen Betrag: die Hausnummern 1 bis 13, 15 und 16. Auf der Hausnummer 14 wohnte kein Bauer, deren Besitzer hatte nicht die Mittel und war deswegen nicht am gemeinsamen Waldbesitz beteiligt. Die Barmittel der 15 Bauern reichten nicht aus und man beschloss, sich Geld auszuleihen und zwar von der Gräfin Franziscka von Thurn und Taxis, geborene Baroness von Gumppenberg (* 02.01.1790- + 12.12.1876,). Das Titelbnlatt dieser Obligatio (Schuldverschreibung) vom 1. März 1809 ist rechts zu sehen.

Dieses Darlehen wird wenige Jahre später mit 5% Zins „in landesüblicher Münze“ zurückbezahlt.

Die Teilnehmergemeinschaft des Tiefen Tals sind jeder für sich Eigentümer der Grundstücke. Deswegen sind Beschlüsse, welche die Grundstücke betreffen, nur rechtskräftig, wenn alle Mitglieder zustimmen.

Grundlage dieser rechtlichen Situation ist ein Kaufvertrag aus dem Jahre 1808. Leider ist dieser Vertrag nicht mehr greifbar, sondern nur eine Obligation, bei der sich die 15 Wintershofer Bauern ein Darlehen von Franziscka von Thurn und Taxis, geb. Gumpenberg, über 700 fl nahmen.

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